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Normative Baugrunduntersuchung

 

Der Baustoff Boden ist in der Regel der einzige Baustoff, den der Bauherr im Rahmen eines Bauvorhabens zur Verfügung stellt. Daher ist er zunächst derjenige, der für die Eigenschaften dieses Baustoffs haftet. Das heißt, dass alle späteren Schäden an einem Gebäude, die auf einen nicht ausreichend tragfähigen Boden zurückzuführen sind, dem Bauherrn angelastet werden. Dieses Risiko kann durch ein  normenkonformes Bodengutachten beherrscht werden.

 

Der Untersuchungsumfang für eine Baugrundgutachten muss den Vorgaben des Eurocode 7 zur Erkundung und Untersuchung, damit ausreichende Daten für

 

-        die Bewertung der Gesamtsicherheit und grundsätzliche Eignung des Planungsbereichs,

-        die Bewertung der Eignung des Planungsbereichs im Vergleich zu alternativen Bauplätzen,

-        die Bewertung der geeigneten Lage des Bauwerks,

-        die Beurteilung möglicher Auswirkungen der geplanten Arbeiten auf die Umgebung wie
     benachbarte
Gebäude, Bauwerke und Gelände,

-        die Beschreibung von Entnahmestellen,

-        die Bewertung der möglichen Gründungsarten und jeder Art der Bodenverbesserung,

-        die Planung der Haupt- und Kontrolluntersuchungen, einschließlich der Beschreibung der
     Verbreitung des Baugrundes, der das
Verhalten des Bauwerks maßgebend beeinflussen kann

erhalten werden.

 

Mit den Ergebnissen der Voruntersuchung des Baugrundes werden entsprechend den Forderungen nach EC 7 Angaben zu

 

-        den Boden- und Felsarten und ihrer Schichtung,

-        den Grundwasserspiegellagen,

-        zu den Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Boden und Fels,

-        mögliches Auftreten von kontaminiertem Baugrund oder Grundwasser, die sich schädlich auf die
    Dauerhaftigkeit des
Baumaterials auswirken können

gemacht.

 

Der endgültige Umfang der geotechnischen Untersuchungen richtet sich nach der Art des Bauwerks, den in Betracht kommenden Bauverfahren und den Baugrundverhältnissen. Einzelheiten hierzu sind in der DIN 4020 geregelt. Prinzipiell soll danach der Abstand der baugrundtechnischen Untersuchungspunkte nicht mehr als 20 m betragen. Das heißt z.B. für die Untersuchung eines Einfamilienhauses sind mindestens vier Untersuchungspunkte (Sondierungen/Kleinrammbohrungen) erforderlich. Im sauerländischen Gebirgsraum ist dafür die "Leichte Rammsonde DPL" nicht geeignet. Bei uns kommen ausschließlich "Mittelschwere und/oder Schwere Rammsondierung (DPM oder DPH) bzw. Rammkern- und/oder Seilkern-bohrungen zum Einsatz.

Dem Bauherrn wird empfohlen, auf einer Baukörper bezogenen Baugrunduntersuchung zu bestehen! Alle anderen Untersuchungen ohne Berücksichtung des eigentlichen Baukörpers sind orientierend und der Bauherr bleibt in der Verantwortung für den Baustoff Boden.

Sprechen Sie uns gerne an. Unsere über 50-jährige Erfahrungen im Baugrund bieten wir Ihnen gerne an. Für ein Angebot benötigen wir einen Flurstücksplan mit Lage des Baukörpers. Diese senden Sie mit Ihren Kontaktdaten an info@geologie-reissner.de. Datenschutz wird bei uns groß geschrieben.

 

 

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